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Elternbrief Nr. 4

(11/05)

 

 

 

 

Zunehmend beklagen sich Eltern darüber, dass an den Schulen ihrer Kinder spektakuläre Neuerungen wie etwa die flexible Schuleingangsphase oder neue Lernmittel wie z.B. die „Rechtschreibwerkstatt“ von Sommer-Stumpenhorst und das Lehrwerk „Tinto“ von Rüdiger Urbanek eingeführt werden, ohne dass ihnen ein wirkliches Mitsprachrecht eingeräumt wird. Dabei haben die Eltern seit vielen Jahren schon über die Schulkonferenz ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht, solchen Innovationen zuzustimmen, sie zu blockieren oder rückgängig zu machen. Die Gesetzeslage ist eindeutig. In dem folgenden Elternbrief soll allerdings nur vom Mitwirkungsrecht der Eltern bei Einführung neuer Lernmittel die Rede sein.

Die Mitwirkungsrechte der Eltern bei der Einführung neuer Lernmittel

- Oder hat sich ihr Mitwirkungsrecht darauf zu beschränken, für Schulfeste Kaffee und Kuchen zu beschaffen?

 

Grundschulservice beschreibt die in allen Bundesländern vorgegebene Gesetzeslage und berücksichtigt dabei die Kommentare von namhaften Rechtswissenschaftlern, Fachanwälten und Verwaltungsfachleuten.

Grundsätzlich kann die Lehrerkonferenz einer Schule, die aus allen an der Schule unterrichtenden Lehrerinnen/Lehrern und Referendarinnen/Referendaren besteht, für die Einführung von Lernmitteln nur (unverbindliche) Vorschläge machen; die endgültige Entscheidung liegt ausschließlich bei der Schulkonferenz (vgl. Theuersbacher, NVwZ 1991, OVG NW Urteil vom 19.03.1993 – 19 A – 1051/92 -). Danach dürfen Eltern sogar über die Inhalte der einzuführenden Lernmittel mitbestimmen. Daraus ergibt sich das Verfahren:

·        Die Lehrerkonferenz berät über die neu einzuführenden Lernmittel.

·       Das Ergebnis der Beratungen wird der Schulkonferenz mit der Empfehlung der Lehrerkonferenz zur Abstimmung vorgelegt. Selbstredend, dass es vor der Abstimmung zu einer gründlichen Aussprache kommen muss, in der Eltern und Lehrerinnen/Lehrer auf gleicher Augenhöhe miteinander reden. Neuerdings ist die pädagogische Freiheit der Lehrer/Lehrerinnen, die aus Gewissensgründen und aus Besorgnis um die ihnen anvertrauten Kinder nicht nach bestimmten Unterrichtsmethoden/Lehrwerken unterrichten wollen, außer Kraft gesetzt. Lehrern und Lehrerinnen, die z.B. nicht nach Sommer-Stumpenhorst oder Urbaneks „Tinto“ unterrichten wollen, wird von den Schulämtern die Versetzung angedroht.

 

Für die Schulkonferenz ergibt sich folgende Problematik:

·       In der Schulkonferenz sitzen die mitwirkenden Eltern immer nur Lehrern/Lehrerinnen gegenüber, die z.B. die Methoden Sommer-Stumpenhorst bzw. „Tinto“ präferieren, sie zumindest – warum auch immer – nicht ablehnen.

·       Schulleiterinnen/Schulleiter und Lehrer/Lehrerinnen wurden – wie z.B. bei der Methode Sommer-Stumpenhorst - vom Schulamt unter Druck gesetzt, dieses Lehrwerk auf Biegen und Brechen in ihrer Schule einzuführen.

·       Schulleiterinnen/Schulleiter und Lehrer/Lehrerinnen möchten – einem modischen Trend folgend – ein bestimmtes Lehrwerk an ihrer Schule einsetzen, ohne dass es seriöse und wissenschaftlich fundierte Hinweise darauf gibt, dass sich mit diesem Unterrichtskonzept wirklich die bestmöglichen Erfolge für ihre Kinder erreichen lassen.

·       Die in der Schulkonferenz mitwirkenden Eltern sind in der Regel fachfremd, sie vertrauen auf die Sachkompetenz der Schulleiterin/des Schulleiters und der Lehrerinnen/Lehrer. Sattsam bekannt ist jedoch, dass Schulleiterin/Schulleiter und Lehrerinnen/Lehrer die betroffenen Eltern in aller Regel natürlich nicht über die Risiken des Unterrichts mit dem neu einzuführenden Unterrichtswerk (z.B. der „Rechtschreibwerkstatt“) und deren Folgen informieren. Gemeinhin würde man das als Manipulation bezeichnen. In dem Mitwirkungsgremium 'Schulkonferenz' können Eltern und Erziehungsberechtigte aber nur dann im Sinne der ihnen anvertrauten Kinder ihren Aufgaben der Beschlussfassung wirkungs- und verantwortungsvoll gerecht werden, wenn die Schulleiterinnen/Schulleiter und Lehrer/Lehrerinnen ihnen wichtige Informationen, über die nahezu ausschließlich sie verfügen, nicht vorenthalten.

·       Im Fall der Methode Sommer-Stumpenhorst können Eltern nicht wissen, dass dieses Unterrichtswerk nicht einmal die „einfache Zulassung“ für die Einführung in Grundschulen besitzt. Es besitzt lediglich die sog. „pauschale Zulassung“, nach der die Materialien dieses Lehrwerks nur kurzfristig oder neben einem mindestens einfach zugelassenen Lehrwerk, etwa einer Fibel, eingesetzt werden dürfen (Siehe Anlage!). Diese Gesetzeslage kann keine Schulkonferenz ändern! Die Materialien der Methode Sommer-Stumpenhorst dürfen selbst dann nicht als alleiniges Lernmittel in der Grundschule eingesetzt werden, wenn sie mit irgendwelchen Mitteln z. B. von Fördervereinen  oder aus privaten Mitteln finanziert worden sind. Das zusammenfassend heißt: In Grundschulen dürfen die Materialien Sommer-Stumpenhorst über längere Zeit nur neben einem sog. Leitmedium über längere Zeit genutzt werden, in der 1. Klasse also neben einer Fibel, in der 2. Klasse neben Sprachbuch und Lesebuch, ..... . In Kommentaren zum Schulmitwirkungsrecht wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gerade pauschal genehmigte Lernmittel (wie z.B. die Materialen der Methode Sommer-Stumpenhorst) vor der Einführung von der einzelnen Schule auf ihre Eignung zur überprüfen sind: Dabei wird ausdrücklich auch auf das Entscheidungskriterium „Wahrung des Schulfriedens“ hingewiesen.   

Im Übrigen muss die entscheidende Schulkonferenz rechtzeitig vor Schuljahresbeginn und vor Ende des vorhergehenden Schuljahres über Neuerungen und die Einführung neuer Lernmittel entscheiden. Über die Weiterverwendung bereits benutzter Lernmittel bedarf es keiner erneuten Beschlussfassung der Schulkonferenz. In dieser beschlussfassenden Konferenz können aber auch mit Stimmenmehrheit die in den Jahren zuvor gefassten Entscheidungen zu Innovationen oder zu den bereits eingeführten Lernmitteln revidiert werden. Auch an dieser Stelle wird das Mitwirkungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten wirksam. Die ausführlichen Bestimmungen zur  Zulassung und Einführung von Lernmitteln finden sich in den Anlagen zu Elternbrief Nr. 4.

 

J. Günter Jansen


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